Dr. Alexandra Bai

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bai hat ihren Sitz in Hamburg-Poppenbüttel. Die Tätigkeit erstreckt sich im Schwerpunkt auf Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich einen Überblick über die Kanzlei und die Tätigkeitsfelder verschaffen.

Dr. Alexandra Bai

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bai hat ihren Sitz in Hamburg-Poppenbüttel. Die Tätigkeit erstreckt sich im Schwerpunkt auf Insolvenz-, Sanierungs- und Gesellschaftsrecht. Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich einen Überblick über die Kanzlei und die Tätigkeitsfelder verschaffen.

Die Kanzlei

Die Tätigkeit von Frau Dr. Bai erstreckt sich auf Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie wird regelmäßig als Insolvenzverwalterin bei den Amtsgerichten Hamburg, Itzehoe, Pinneberg und Reinbek bestellt. Sie verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im Insolvenz- und Sanierungs- sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, die sie durch mehrjährige Tätigkeit in Hamburger Insolvenzverwalterkanzleien gesammelt hat, bevor sie 2012 ihre eigene Kanzlei gründete.

Rechtsgebiete

Frau Rechtsanwältin Dr. Bai verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Handels-  und Gesellschaftsrecht. Frau Dr. Bai ist Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
Insolvenz- und Sanierungsrecht
Die Insolvenz beschreibt die wirtschaftliche Krise eines Schuldners, bei der das Vermögen nicht mehr ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, sodass das Prinzip der Gesamtvollstreckung greift und ein Insolvenzverwalter das Vermögen verteilt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und dabei auch Möglichkeiten zur Sanierung eines Unternehmens unter gerichtlichem Schutz zu nutzen. Gleichzeitig hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage zu bewerten und die Gläubiger transparent zu informieren, die dann über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist der Teil des Wirtschaftsrechts, der die rechtlichen Grundlagen für Unternehmen und deren Zusammenschlüsse regelt. Das Handelsrecht (im HGB) befasst sich mit den besonderen Regeln für Kaufleute und deren Geschäfte, während das Gesellschaftsrecht die Gründung, das Handeln und die Auflösung von Gesellschaften wie GmbHs oder AGs regelt. Diese Rechtsgebiete sind eng miteinander verbunden und bieten einen Rahmen für die rechtlichen Beziehungen im Geschäftsleben.

Beratung

Beratung von Geschäftsführern

Nach Eintritt der Krise des Unternehmens stellen die gesetzlichen Regelungen hohe Anforderungen an die Geschäftsleitung. Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen hat der Geschäftsführer die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Frau Rechtsanwältin Dr. Bai berät Sie in dieser Phase mit dem nötigen Fachwissen, über notwendige Maßnahmen und Entscheidungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Rechtsprechung zur Geschäftsführerhaftung, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Soweit Sie bereits etwa durch einen Insolvenzverwalter haftungsrechtlich in Anspruch genommen worden sein sollten, berät Frau Dr. Bai Sie kompetent und zielorientiert, um die Haftungsansprüche abzuwehren und möglichst außergerichtlich beizulegen.

Beratung bei Insolvenzanfechtung

Zu den Aufgaben der des Insolvenzverwalters gehört es, Anfechtungsansprüche nach den Regeln der Insolvenzordnung zu prüfen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind diese von ihm geltend zu machen und durchzusetzen. Dabei geht es um Erstattungsansprüche gegenüber Gläubigern, meist um die Rückzahlung von Geldern, die der insolvente Schuldner vor der Insolvenz an seine späteren Gläubiger, wie z.B. Lieferanten, Vermieter u.a. geleistet hat. Frau Dr. Bai berät Gläubiger, die sich Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Die Geltendmachung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen erfordert eine genaue Prüfung der Rechtslage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und bei Kenntnis der umfangreichen einschlägigen Rechtsprechung.

Zum Gläubiger-Informationssystem

Für aktuelle Informationen zu laufenden Insolvenzverfahren nutzen Sie bitte den folgenden Link:

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Kontakt

Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bai
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Poppenbütteler Bogen 82
22399 Hamburg

Telefon: 040 / 61 16 83 79 – 0
Fax:  040 / 61 16 83 79 – 99

E-Mail: a.bai@kanzlei-bai.de

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