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Dr. Alexandra Bai
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Die Kanzlei
Rechtsgebiete
Die Insolvenz beschreibt die wirtschaftliche Krise eines Schuldners, bei der das Vermögen nicht mehr ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, sodass das Prinzip der Gesamtvollstreckung greift und ein Insolvenzverwalter das Vermögen verteilt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und dabei auch Möglichkeiten zur Sanierung eines Unternehmens unter gerichtlichem Schutz zu nutzen. Gleichzeitig hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage zu bewerten und die Gläubiger transparent zu informieren, die dann über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist der Teil des Wirtschaftsrechts, der die rechtlichen Grundlagen für Unternehmen und deren Zusammenschlüsse regelt. Das Handelsrecht (im HGB) befasst sich mit den besonderen Regeln für Kaufleute und deren Geschäfte, während das Gesellschaftsrecht die Gründung, das Handeln und die Auflösung von Gesellschaften wie GmbHs oder AGs regelt. Diese Rechtsgebiete sind eng miteinander verbunden und bieten einen Rahmen für die rechtlichen Beziehungen im Geschäftsleben.
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